Bestimmungen
RMV-Mitnahmeregelung (für Zeitkarten)
Mit der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Erwachsene können Sie täglich ab 19.00 Uhr einen Erwachsenen und entweder alle eigenen Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) oder maximal 3 Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) kostenlos mitnehmen. Außerdem gilt sie an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31. Dezember sogar ganztägig.
Sie gilt in allen auf der jeweiligen Wochen-, Monats- oder Jahreskarte freigegebenen Tarifgebieten.
Für Tageskarten, JobTickets, SemesterTickets und die Zeitkarten des Ausbildungstarifs gilt diese Regelung nicht.
Im Rahmen der RMV-Mitnahmeregelung können Sie weitere Personen auch über den räumlichen Geltungsbereich Ihrer Zeitkarte hinaus mitnehmen: Jede mitgenommene Person ab 15 Jahren sowie jedes Kind zwischen 6 und 14 Jahren benötigt dann eine entsprechende RMV-Anschlussfahrkarte.
Zuschlagfahrkarten
In der 1. Klasse der RMV-Schienenverkehrsprodukte sowie bei sonstigen zuschlagpflichtigen Angeboten benötigen Sie Zuschlagfahrkarten für Erwachsene und Kinder. Die Zuschlagfahrkarte erhalten Sie als Einzelzuschlag für eine Fahrt oder als Zuschlagzeitkarte für die Wochen-, Monats-, oder Jahreskarte.
Wenn Sie eine Zeitkarte besitzen und nur gelegentlich zuschlagpflichtige Angebote (z. B. 1. Klasse) nutzen möchten, können Sie auch je Fahrt einen Einzelzuschlag erwerben.
Anschlussfahrkarte
Wenn Ihr Fahrtziel außerhalb des Gültigkeitsbereichs Ihrer RMV-Zeitkarte liegt, können Sie eine Anschlussfahrkarte lösen. Als Inhaberin oder Inhaber einer RMV-Zeitkarte können Sie für diesen Fall eine rabattierte Einzelfahrkarte für die Gesamtstrecke kaufen.
Die Rabatthöhen richten sich dabei nach der Preisstufe des Einzelfahrtwunsches und der Preisstufe der vorhandenen Zeitkarte. Die Anschlussfahrkarte kann für Zeitkarten der Preisstufen 1 bis 6 und 13 und für Einzelfahrtrelationen der Preisstufen 2 bis 7 und 13 gekauft werden. Auch für Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) werden Anschlussfahrkarten angeboten.
Übrigens: Für Fahrgäste, die Sie mit Ihrer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Erwachsene aufgrund der Mitnahmeregelung kostenlos mitnehmen, muss ebenfalls je eine Anschlussfahrkarte erworben werden.
Wie bei der Einzelfahrkarte gilt auch für die Anschlussfahrkarte, dass diese nur zum sofortigen Fahrtantritt mit beliebigem umsteigen in Richtung auf das Fahrtziel berechtigt. Rück- u. Rundfahrten sowie Fahrtunterbrechungen sind nicht gestattet.
Kaufen Sie Ihre Anschlussfahrkarte bitte direkt vor Fahrtantritt.
Von der Nutzung der Anschlussfahrkarten ausgenommen ist die Kombination zu Zeitkarten des Übergangstarifs, zu Fernverkehrs-Ergänzungskarten, zu Tages- und Gruppentageskarten, zu KombiTickets mit einer zeitlichen Gültigkeit von unter sieben Tagen und zu Zeitkarten, die keinen Eintrag der Preisstufe enthalten, sowie die Weiterfahrt in Übergangstarifgebiete.
Mobilitätsgarantie (gilt nur bei persönlichen Jahreskarten-Abos und persönlichen 9-Uhr-Jahreskarten-Abos)
Bei Verspätungen im Regionalverkehr (RB, RE, SE, S-Bahn oder Regionalbus) von mehr als 20 Minuten und fehlender Alternative zur Weiterfahrt bekommen Sie nachgewiesene Taxikosten bzw. IC-/EC-/ICE-Fahrkarten bis zu einer Höhe von 15 Euro erstattet. Diese Regelung gilt auch dann, wenn Sie nach einem Verspätungsfall im Regionalverkehr Ihren fahrplanmäßigen Anschluss verpassen und sich dadurch die Gesamtreisezeit um mehr als 20 Minuten verlängert. Verpassen Sie Ihren letzten Anschluss erhöht sich der Erstattungsanspruch auf maximal 30 Euro. Die Mobilitätsgarantie gilt jedoch nicht bei Verspätungen aufgrund höherer Gewalt. Ihre Ansprüche müssen Sie innerhalb von 4 Wochen geltend machen. Vordrucke zur Erstattung erhalten Sie in unseren VGO ServiceZentren und im Internet.
Vergünstigungen für Schwerbehinderte
Die Vergünstigungen für Schwerbehinderte im RMV richten sich nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - in der jeweils gültigen Fassung.
Schwerbehinderte, die Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und gültiger Wertmarke (Jahreswertmarke oder Halbjahreswertmarke) sind, können unentgeltlich alle in den RMV einbezogenen Verkehrsmittel benutzen. Eine Begleitperson des Schwerbehinderten wird unentgeltlich befördert, wenn die Notwendigkeit der Begleitung im amtlichen Ausweis ausdrücklich vermerkt ist. Begleitpersonen, deren Notwendigkeit bei der Fahrt durch den Aufdruck "B" im Schwerbehindertenausweis ausgewiesen ist, können auch dann unentgeltlich mitfahren, wenn der Schwerbehinderte selbst kein Beiblatt mit gültiger Wertmarke hat.
Für die 1. Klasse gilt die unentgeltliche Nutzung einschließlich berechtigter Begleitperson, wenn dies im Schwerbehindertenausweis besonders gekennzeichnet ist. Die Nutzung der Sonder-, Schnell- und Nachtbusse ist nur mit einer gültigen Zuschlagfahrkarte gemäß Verbundtarif gestattet.
Wichtiger Hinweis: Schwerbehindertenausweise, Beiblätter und Wertmarken werden nur vom zuständigen Versorgungsamt ausgegeben.
Gepäck und Tiere
Kinderwagen, Rollstühle, Handgepäck und sonstige Gegenstände (Schlitten, Skier, zusammenklappbare Räder etc.) können Sie unentgeltlich mitnehmen, wenn dadurch die anderen Fahrgäste nicht gefährdet werden beziehungsweise der Betrieb nicht gestört wird. Die Mitnahme von Fahrrädern ist generell unentgeltlich (mit Ausnahme der Fernverkehrszüge; hier gilt der Tarif der DB AG und sie müssen vorab einen Platz reservieren) und richtet sich nach den jeweiligen besonderen Bedingungen der einzelnen Verkehrsunternehmen in der jeweils gültigen Fassung. Die allgemeinen, für alle Unternehmen geltenden Bedingungen finden Sie im Anhang der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen. Die endgültige Entscheidung über die Mitnahme trifft das Fahrpersonal.
Hunde können nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person angeleint befördert werden. Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen. Die endgültige Entscheidung über die Mitnahme trifft das Fahrpersonal. Die Beförderung zugelassener Tiere ist unentgeltlich.
Fahren ohne Fahrkarte
Fahren ohne gültige Fahrkarte ist kein Kavaliersdelikt!
Fahrgäste ohne gültige Fahrkarte zahlen ein erhöhtes Beföderungsentgelt von 40,- Euro. Wer nachweisen kann, dass er seine personengebundene, nicht übertragbare Fahrkarte bei einer Fahrkartenprüfung nur vergessen hat, reduziert dadurch das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7,- Euro. Der Nachweis ist innerhalb einer Woche bei dem Verkehrsunternehmen zu erbringen, bei dem das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt werden muss.
Anruf-Linien-Taxi (ALT) und Anruf-Sammel-Taxi (AST)
Besondere Beförderungs- und Tarifbestimmungen für ALT- und AST-Fahrten
der VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH
Die Verkehre von Anruf-Linien-Taxi (ALT) und Anruf-Sammel-Taxi (AST) stellen eine besondere Bedienungsform dar. Sie wurden eingerichtet, um auf schwach nachgefragten Strecken, auf denen eine Bedienung mit Linienbussen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu rechtfertigen ist, ein ÖPNV-Angebot bereitzuhalten. Für ALT- und AST-Fahrten der VGO gelten ergänzend zu den Beförderungs- und Tarifbestimmungen des RMV folgende Regelungen:
- ALT- und AST-Fahrten werden ausschließlich auf vorherige Anforderung durchgeführt. Die Anforderung kann telefonisch oder mündlich beim jeweiligen Verkehrsunternehmen oder bei den dafür vorgesehenen Serviceeinrichtungen der VGO erfolgen. Rufnummer und spätester Zeitpunkt für eine telefonische Anforderung werden im jeweiligen Fahrplan veröffentlicht.
- Die Innerortsbedienung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eventuelle Ausnahmen zu dieser Regelung werden direkt im jeweiligen Fahrplan veröffentlicht.
- Gruppen von sieben Personen oder mehr müssen ihre Fahrt zwei Werktage vor Fahrtbeginn anmelden, ansonsten kann die Fahrt abgelehnt werden.
- Größere Gepäckstücke sowie die gewünschte Beförderung von Rollstühlen oder Kinderwagen sind bei Fahrtanmeldung anzugeben.
- Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen lt. StVO nur in einem Kindersitz mitfahren. Bitte informieren Sie das Unternehmen bei der Anmeldung, wenn Sie einen Kindersitz benötigen.
- Fahrräder werden nicht mitgenommen, es sei denn, dass dies ausdrücklich bei Fahrtanmeldung vom Unternehmen zugesagt wurde.
- Es werden nur angemeldete Fahrgäste befördert. Das Fahrpersonal kann Ausnahmen, die im Rahmen der freien Plätze möglich sind, zulassen.
- Die Bedienung erfolgt grundsätzlich von Haltestelle zu Haltestelle der ausgewiesenen Linie.
- Es gilt der RMV-Tarif. Einzelfahrkarten - und im eingeschränkten Maße auch Zeitkarten - sind beim Fahrpersonal erhältlich.
- Bei AST-Fahrten besteht die Möglichkeit, innerhalb des Bedienungsgebietes außerhalb eingerichteter Haltestellen auszusteigen. Das Fahrpersonal entscheidet, ob und an welcher Stelle ein Halt bzw. Ausstieg möglich ist. Für diese Zusatzleistung ist generell ein Komfortzuschlag in Höhe von 1,50 EURO pro Person und pro Fahrt zu entrichten. Diese zuschlagpflichtigen Fahrten sind in den Fahrplänen entsprechend gekennzeichnet.
Stand: November 2011
Weitere Informationen erhalten Sie in unseren VGO ServiceZentren.
Ergänzungen und/oder Details finden Sie in folgenden herunterladbaren Dateien:

