Schülerbeförderung Wetteraukreis

Für den Wetteraukreis bieten wir in unserem VGO ServiceZentrum Friedberg die Bearbeitung von Erstattungsanträgen bezüglich Fahrtwegkosten an.

Die Erstattung von Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler richtet sich nach dem § 161 des Hessischen Schulgesetzes. Danach besteht ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler der 1. - 10. Klasse der allgemein bildenden Schulen (G8-Gymnasien nur einschließlich 9. Klasse).
Besuchen Schülerinnen und Schüler die von ihrem Wohnort aus nächstgelegene Schule der gewählten Schulform (Förderstufen sind keine eigenständige Schulform), so kann auch eine kostenlose Schülerjahreskarte ausgegeben werden. Weiterhin können für folgende Schulformen Fahrtkosten erstattet werden:

  • Grundstufe der Berufsschule
  • Berufsfachschule (bis Jahrgangsstufe 10)
  • Berufsvorbereitungsjahr und
  • Berufsgrundbildungsjahr
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Entfernung zwischen Wohn- und Schulort mehr als zwei Kilometer (für Grundschulen) bzw. mehr als drei Kilometer (für weiterführende Schulen) beträgt. Außerdem müssen öffentliche Verkehrsmittel für den Schulweg benutzt werden. Die Kosten für die Benutzung von privaten Fahrzeugen sind nur in begründeten Ausnahmefällen erstattungsfähig.
Die Erstattung muss mit dem nachfolgend abgebildeten Antrag erfolgen, der in den Sekretariaten oder direkt beim Schulverwaltungsamt erhältlich ist. Die Angaben über den Schulbesuch müssen von der besuchten Schule bestätigt werden.

Benötigte Unterlagen

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