Monatskarte

Mit einer RMV-Monatskarte sind Sie ab der vierten Woche günstiger unterwegs als mit einzelnen Wochenkarten.

Den ersten Gültigkeitstermin der Monatskarte können Sie frei wählen - außer beim Kauf am Automaten - sie gilt dann bis zum gleichen Kalendertag des Folgemonats (einschließlich). Sie können so oft in den gewählten und freigegebenen Tarifgebieten mit dem RMV fahren, wie Sie wollen.

Monatskarte für Erwachsene
Die Monatskarte ist übertragbar. Es gilt die Mitnahmeregelung.
Zur Monatskarte kann eine Aufpreiskarte für die Nutzung des IC oder EC erworben werden.

9-Uhr-Monatskarte für Erwachsene
Die 9-Uhr-Monatskarte hilft bares Geld zu sparen: Gegenüber der klassischen Monatskarte sparen Sie zwischen 15 und 25 Prozent. Die 9-Uhr-Monatskarte ist montags bis freitags ab 9 Uhr bis Betriebsschluss gültig. An Wochenenden und Feiertagen gilt sie uneingeschränkt rund um die Uhr.

Die 9-Uhr-Monatskarte ist übertragbar. Es gilt die Mitnahmeregelung. Zur 9-Uhr-Monatskarte kann keine Aufpreiskarte für die Nutzung des IC oder EC erworben werden. Möchten Sie mit der 9-Uhr-Monatskarte die 1. Klasse nutzen, benötigen Sie hierfür eine reguläre Zuschlagkarte.

Monatskarte zum ermäßigten Ausbildungstarif
Mit dieser können alle Fahrgäste von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) sowie Schüler, Auszubildende, Studenten der Hochschulen im RMV-Gebiet und unter bestimmten Voraussetzungen Praktikanten fahren.

Zur Berechtigung muss ein amtlicher Altersnachweis oder das vom RMV vorgesehen und von der Ausbildungsstätte ausgefüllte Bestellformular für die Kundenkarte vorgelegt werden. Auf Grund dieser persönlichen Voraussetzung sind diese Zeitkarten nicht übertragbar und es besteht keine Mitnahmeregelung. Die Zeitkarten zum Ausbildungstarif bestehen immer aus einer Kundenkarte und einer dazugehörigen Wertmarke. Wertmarken ohne Kundenkarte berechigten nicht zur Fahrt. Auf die Wertmarke muss immer die Nummer der Kundenkarte mit Kugelschreiber übertragen werden, da die Wertmarke sonst ungültig ist.

Es gelten die Beförderungs- und Tarifbestimmungen.

Weitere Informationen erhalten Sie in unseren VGO ServiceZentren.

Ergänzungen und/oder Details finden Sie in folgenden herunterladbaren Dateien:



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