Hessenticket

Wer über die RMV-Verbundgrenzen hinaus und in der Gruppe unterwegs sein möchte, sollte sich die Informationen zum Hessenticket genauer ansehen.

Das Hessenticket berechtigt bis zu fünf Personen am Gültigkeitstag zu beliebig vielen Fahrten in ganz Hessen in allen Verkehrsmitteln der drei Verbünde Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), Nordhessischer Verkehrsverbund (NVV) und Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN). Es gilt montags bis freitags ab 9.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in Hessen ganztags bis Betriebsschluss.

Die Nutzung von Fernverkehrszügen der DB AG (D-Zug, IC, EC, ICE) sowie von Ruftaxis innerhalb des VRN mit dem Hessenticket ist ausgeschlossen.

Das Ticket gilt nur in der zweiten Klasse. Die Möglichkeit, mit einem Zuschlag in die erste Klasse zu wechseln, gibt es nicht.

Außerhalb Hessens gilt das Hessenticket in Mainz und außerdem an der Nordgrenze des NVV bis Warburg in Nordrhein-Westfalen, Hannoversch Münden, Hedemünden und Speele in Niedersachen und Gerstungen in Thüringen. Außerdem gilt es zwischen Limburg und Aarbergen ausschließlich auf der Linie 284 bis zu den Ortsteilen Holzheim und Diez der Verbandsgemeinde Diez sowie Flacht, Niederneisen, Oberneisen, Netzbach, Lohrheim, Kaltenholzhausen, Hahnstätten, Schiesheim und Burgschwalbach der Verbandsgemeinde Hahnstätten in Rheinland-Pfalz. Zwischen Limburg und Aarbergen ist die Buslinie 284 damit nutzbar. In den Übergangstarifgebieten zwischen RMV und VRN gilt das Hessenticket bis zu den Orten Hohensachsen und Lützelsachsen der Stadt Weinheim, zur Stadt Eberbach und in die Kernstadt von Worms.

Das Hessenticket erhalten Sie überall dort, wo es Fahrkarten der Verkehrsverbünde gibt, also auch an den Fahrkartenautomaten. Das Hessenticket kann auch im Vorverkauf erworben werden.

Das Hessenticket kostet 30,00 Euro.

Eine Erstattung des Fahrpreises, auch bei Rückgabe der Tickets vor dem Geltungstag, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Fälle, in denen die Nichtnutzung von den kooperierenden Verbünden zu vertreten ist.

Weitere Informationen erhalten Sie in unseren VGO ServiceZentren.

Ergänzungen und/oder Details finden Sie in folgenden herunterladbaren Dateien:



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