Einzelfahrkarte

Einzelfahrkarten sind für Erwachsene und Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) erhältlich. Kinder bis 5 Jahre (einschließlich) fahren im RMV - in Begleitung ener mindestens 6-jährigen Person - kostenlos. Mit einer Einzelfahrkarte können Sie eine Fahrt durchführen und in Richtung des Fahrtziels beliebig oft umsteigen - allerdings nur mit dem nächstmöglichen Anschluss.

Rück- und Rundfahrten sowie Fahrtunterbrechungen, z. B. für Besorgungen, sind nicht zugelassen. Der Kauf einer Einzelfahrkarte berechtigt zum sofortigen Fahrtantritt. Einzelfahrkarten sind nach Fahrtantritt nicht mehr übertragbar.

Einzelfahrkarten erhalten Sie an den RMV-Fahrkartenautomaten und beim Fahrpersonal, wo dies vorgesehen ist. In Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzügen können keine RMV-Fahrkarten erworben werden.

Im Tarifgebiet Frankfurt am Main (Tarifgebiet 50) fahren Sie mit Einzelfahrkarten außerhalb der Verkehrsspitzenzeit zu einem ermäßigten Fahrpreis. Als Verkehrsspitzenzeit gilt der Zeitraum von 6.00 bis 9.00 Uhr und 16.00 bis 18.30 Uhr an allen Tagen von Montag bis Freitag mit Ausnahme der Feiertage. Als Feiertage gelten hierbei alle gesetzlichen Feiertage in Hessen sowie der 24. und 31. Dezember.

Einzelfahrkarten der Preisstufe 3 mit Gültigkeit in Frankfurt am Main (Tarifgebiet 50) berechtigen nicht zur Fahrt zum Flughafen Frankfurt (Tarifgebiet 5090).

Besonderheiten für Berufsschüler
Wenn der Berufsschulort außerhalb des Geltungsbereichs der Zeitkarte des Ausbildungstarifs liegt oder wenn zur regelmäßigen Ausbildungsstätte keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt werden, kann zum Berufsschul-Besuch ein spezieller Berufsschul-Ausweis ausgestellt werden. Dieser berechtigt zur Hin- und Rückfahrt zur und von der Berufsschule mit Einzelfahrkarten für Kinder.

Der Berufsschul-Ausweis gilt an den eingetragenen Berufsschultagen, jedoch nicht bei Blockunterricht. Ebenso gilt er auch für Schülerinnen und Schüler von allgemeinbildenden Schulen und Fachoberschulen.



Weitere Informationen erhalten Sie in unseren VGO ServiceZentren.

Ergänzungen und/oder Details finden Sie in folgenden herunterladbaren Dateien:



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